Willkommen

Wir sind seit 25 Jahren Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner in Sachen Gewerbe- und Hausverwaltung. Bei Renovierungen, Modernisierungen sind wir Ihr Ansprechpartner für Ausschreibungen, Angebote, Verhandlungen mit Behörden, Mietern sowie den beauftragten Fachfirmen.

Bei umfangreicheren Maßnahmen binden wir selbstverständlich sachkundige
Architekten, Statiker und Juristen ein.

Verwaltungsleistungen

WEG Verwaltungen

Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen.

Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.

  • Kaufmännische Aufgaben
  • Technische Aufgaben
  • Rechtliche Aufgaben
  • Organisatorische Aufgaben

Miethäuser

Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Verwalter ist dabei Stellvertreter des Eigentümers und koordiniert das Verhältnis zwischen Mieter und Eigentümer.

Je nach Vertragsgestaltung und Umfang kann das die technische Verwaltung des Objektes (Instandhaltung und Instandsetzung) ebenso einschließen wie die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der jährlichen Abrechnungen.

  • Kaufmännische Aufgaben
  • Technische Aufgaben
  • Gewährleistungsansprüche
  • Rechtliche Aufgaben
  • Organisatorische Aufgaben

Gewerbe

Die Gewerbeverwaltung umfasst die Verwaltung von Räumen oder Gebäuden, die nicht der wohnungswirtschaftlichen Nutzung dienen. In der Regel sind das Büro- und Verwaltungsgebäude, Kaufhäuser, Einkaufszentren, Ärztehäuser und Lagerhallen.

Auch hier ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und betreut Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.

Sondereigentum

Als Sondereigentum werden dabei die Wohnungen innerhalb einer WEG bezeichnet, die in sich abgeschlossene Räume sind. Voraussetzung für Sondereigentum ist das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum einer WEG.

Bei einer Sondereigentumsverwaltung ist der Verwalter Stellvertreter des Eigentümers und verwaltet z. B. die Vermietung der Wohnung an Dritte.

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Dies beinhaltet:

  • Aktuelle Infos
  • Kontaktlisten
  • Hausordnung
  • Verträge
  • Protokolle
  • weitere Dokumente

Objekte

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Kontakt

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Team

Margarete Milcinovic
Diplom Finanzwirt (FH)
+49 711 2261935
m.milcinovic@meb-verwaltungen.de

Julia Milcinovic
Diplom Ökonomin
+49 711 2261934
j.milcinovic@meb-verwaltungen.de

Valerie Milcinovic
Master of Science
+49 711 2269527
v.milcinovic@meb-verwaltungen.de